Ab 75 Jahre: Fahreignung

Seit Sommer 2016 ist eine neues Reglement für die ärztliche Untersuchung zur Fahrtauglichkeit gültig. Seit 2019 ab Alter 75 Jahre.

Die Untersuchung muss im Vergleich zu vorher viel gründlicher erfolgen und auch das auszufüllende Formular ist viel umfangreicher. Dadurch wird die Untersuchungsdauer, aber auch der Zeitaufwand zum Ausfüllen des Formulars länger. Die Kosten für eine Prüfung der Fahrtauglichkeit betragen deshalb neu (gemäss Vorschlag der Behörde)  sfr. 130.- (bis 180.- bei aufwändigen Untersuchungen bei gesundheitlichen Störungen).

Als Übergangslösung darf jeder Arzt bis 2017 die Untersuchung für PW-Fahrer durchführen, danach benötigt er einen Fähigkeitsausweis, der in einer Fortbildung erlangt werden kann. Einen entsprechenden Kurs habe ich im September 2016 besucht, damit ich die Untersuchungen weiterhin anbieten kann.