Hausarztmodell der Krankenkasse

Worauf Sie achten müssen:

 

Der Hausarztverein Linthgebiet hat mit vielen Krankenkassen Verträge abgeschlossen. Das bedeutet, dass Sie einen Hausarzt Ihrer Wahl bestimmen können und jeweils mit ihm allfällige Überweisungen an Spezialisten besprechen müssen. Er kann die Überweisung dann der Krankenkasse elektronisch mitteilen. Durch diese Einschränkung wird die Krankenkasssenprämie etwas günstiger.

Sie müssen aber folgende Punkte beachten:

Ich als Hausarzt muss alle Behandlungen, welche ausserhalb der Hausarztpraxis stattfinden bewilligen. Kosten von sämtlichen Behandlungen, von denen ich keine Kenntnis habe, muss ich ablehnen (d.h. als nicht überwiesen beurteilen), denn der Patient hat die Pflicht, mich in jedem Fall über Behandlungen ausserhalb der Hausarztpraxis zu informieren (ausser jährliche Kontrolluntersuchungen beim Augenarzt und Gynäkologen). Eine einmalige Überweisung hat eine Gültigkeit von 3 Monaten und eine Dauerüberweisung (zum Beispiel bei Krebspatienten etc.) dauert 12 Monate. Nach Ablauf der Frist muss eine neue Überweisung erfolgen. Sollte ich in diesem Zeitraum keine Information vom Patienten oder dem behandelnden Spezialisten erhalten haben, kann die Überweisung nicht verlängert werden.

Gleich verhält es sich bei Notfällen und Behandlungen bei einem meiner Vertreter während meiner Abwesenheit. Auch hier muss der Patient darum besorgt sein, dass ich als Hausarzt im Nachhinein informiert werde (in der Regel schreibt der Notfallarzt oder Vertreter einen Bericht). Andernfalls bin ich vertraglich verpflichtet, die Behandlung als nicht überwiesen abzulehnen.

Was passiert mit den abgelehnten Behandlungskosten?
Abgelehnte Behandlungskosten werden der Versicherung gemeldet. Der Patient wird im Anschluss als erstes auf seine Pflichten hingewiesen. Zu einem „Rauswurf“ aus dem Managed Card-Modell (Hausarztmodell) führt ein erster Verstoss noch nicht. Bei wiederholten Regelverstossen (Anzahl je nach Versicherung unterschiedlich) kann es dann schon sein, dass Patienten Kosten teils selbst tragen müssen oder teils auch in die obligatorische Grundversicherung umgeteilt werden.